Symposium des B.A.D.S. am 11. April 2008 in Leipzig
Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit derzeit nicht in Sicht
Obwohl bereits durch geringste Drogenmengen beeinflusste Verkehrsteilnehmer eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeuten, sind nach Ansicht der namhaften Referenten auf dem heutigen Symposium in Leipzig Drogengrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit jedenfalls derzeit nicht zu erwarten.
Eingeladen hatte der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.). Der B.A.D.S. hat bereits im Jahre 1994 Leitsätze für die Verkehrssicherheitsarbeit im Bereich Drogen und Straßenverkehr vorgelegt, die in die im Jahre 1998 erfolgte gesetzliche Regelung des § 24 a Abs.2 StVG, die das Führen von Kraftfahrzeugen unter der Wirkung bestimmter Drogen verbietet, Eingang gefunden haben.
Das heutige Symposium diente der Information über die zwischenzeitliche Entwicklung auf der Suche nach Antworten zur Bekämpfung des internationalen Problems der Drogen im Straßenverkehr.
Trotz der Vielzahl der Alkoholgrenzwerte – 0,0 ‰ , 0,3 ‰, 0,5 ‰, 1,1 ‰ und 1,6 ‰ – die nicht gerade der Verständlichkeit dient, ist jedenfalls bei der Bekämpfung der alkoholbedingten massenhaften Verkehrsdelikte durch eine jahrzehntelange Rechtsprechung der Gerichte, nicht etwa durch den Gesetzgeber, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, ein Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰ längst gefunden worden. Bei Drogen gibt es einen solchen Grenzwert nicht.
Rückblickend auf diese Entwicklung der Festlegung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit unter Alkohol stellte Professor Dr. Eisenmenger vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität München fest, dass es zwar wissenschaftliche Untersuchungen und umfangreiche Literatur zum Thema Drogen gibt, diese jedoch nicht soweit zusammengeführt und ausgewertet sind, dass der BGH sich bei der Festlegung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit unter Drogen auf eine Grundlage stützen könnte, die mit dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes, dass ihm 1966 vorgelegen hat, vergleichbar ist, ein solches Gutachten mithin erforderlich ist. Bei der Findung des gesuchten Grenzwertes wäre nach Meinung von Professor Eisenmenger auch ein Blick in die Schweiz hilfreich, in der es für eine Reihe von Drogen bereits seit September 2004 Weisungen zu Grenzwerten für Fahrunfähigkeit gibt.
Professor Dr. Dr. Kauert vom Institut für Forensische Toxikologie am Klinikum der J.W. Goethe-Universität in Frankfurt/Main stellte eine vom B.A.D.S. geförderte Studie über die Auswirkung von Cannabiskonsum bei gelegentlichen und chronischen Konsumenten vor und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass aus seiner Sicht zur Zeit weder bei Cannabis noch bei anderen Drogen Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit wissenschaftlich empfohlen werden können.
Professor Dr. Daldrup führte aus, dass es Grenzwerte, die besagen, ab welcher Konzentration mit welcher Wirkung zwingend zu rechnen ist, in der forensischen Toxikologie nicht gebe. In jedem Fall müssten erhobene Befunde einzelfallbezogen unter Einbeziehung vieler Parameter interpretiert werden. In seinem Vortrag zeigte er bezüglich einzelner Drogen die jeweils festgestellten Auffälligkeiten, die bei den Konsumenten aufgetreten sind.
Professor Dr. Mattern, Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin Heidelberg, vertrat nach Betrachtung signifikanter Einzelfälle den Standpunkt, dass Rauschmittelgrenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit dort normativ festgelegt werden sollten, wo mit ihnen mehr Einzelfallgerechtigkeit erreicht werden könne als mit der individuell höchst heterogenen Begründung von Fahruntüchtigkeit im Einzelfall.
Ministerialrat D. O. Bönke gab in seinem Referat einen Überblick über die unterschiedlichen gesetzlichen Strategien zur Begründung einer Strafbarkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss in einigen europäischen Ländern. Am Beispiel einzelner EU Mitgliedstaaten wird untersucht, ob ein gesetzlicher Grenzwert für die absolute Fahrunsicherheit bei Drogen existiert. Er wies darauf hin, dass das von der EU-Kommission ins Leben gerufene und bis zum Jahre 2009 laufende Forschungsprojekt zu Drogen im Straßenverkehr (Druid), mit dem unter anderem auch geklärt werden soll, ob Grenzwerte für psychoaktive Substanzen definiert werden können, einen Gesamtüberblick über das rechtliche Instrumentarium in Europa geben wird.
Generalbundesanwalt a.D. Nehm hat dafür plädiert, sich nicht der vergeblichen und nicht zielführenden Suche nach Drogengrenzwerten in § 316 StGB hinzugeben, vielmehr hat er dazu aufgerufen, dass sich die Naturwissenschaften vordringlich der Erforschung drogenbedingter körperlicher Phänomene widmen sollten, die, wie zum Beispiel die Pupillenstarre, eine Ungeeignetheit des Fahrzeugführers indizieren. Anschaulich hat er anlässlich eines früheren Vortrages (DAR Heft 1/2008 Seite 4) formuliert :" …..Dies würde der Verkehrssicherheit weitaus mehr dienen als isolierte Bemühungen, dem bisherigen Fleckerlteppich der deutschen Grenzwerte noch weitere wohlgemeinte, dem Bürger jedoch weitgehend unverständliche Arabesken hinzuzufügen."
Richter am BGH Maatz sprach sich, nachdem er sich in seinem Referat unter anderem mit der relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum auseinander gesetzt hatte, für die Möglichkeit aus, in einem neu zu fassenden § 316 StGB sowohl Grenzwerte für Alkohol als auch für Drogen aufzunehmen. Dabei könnten, als Grenzwerte für die Strafbarkeit, vom Gesetzgeber im Einvernehmen mit den Fachgesellschaften Blut-Wirkstoff-Konzentrationen festgelegt werden, die, um Benachteiligungen zu vermeiden, zunächst an das Zwei- oder Mehrfache des nach dem Konsum einer adäquaten Dosis eines gewohnheitsmäßigen Konsumenten durchschnittlich zu erwartenden Wertes angeknüpft werden.
Der Präsident des B.A.D.S., Rechtsanwalt Dr. Erwin Grosse, und der Moderator des Symposiums, Generalsyndikus des ADAC, Rechtsanwalt und Notar, Kaessmann, bekräftigten am Schluss der Veranstaltung in Leipzig die Absicht ihrer Organisationen, unabhängig davon, ob und wann es zu Drogengrenzwerten für absolute Fahruntüchtigkeit kommen sollte, den seit nunmehr Jahrzehnten beschrittenen Weg einzuhalten:
„Aufklärung der Bevölkerung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und die Unterstützung der Forschung auf diesem Gebiet sind unerlässlich und werden von uns nachhaltig fortgeführt werden."