Blutalkoholbestimmung

Bei Kraftfahrern, die unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben, hängt die Frage, ob sie (allein) deswegen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begangen haben, davon ab, ob die bei ihnen nach einer Vorprobe in der entnommenen Blutprobe gemessene oder die aus der Trinkmenge errechnete und dann auf die Tatzeit zurückgerechnete Blutalkoholkonzentration (Tatzeit-BAK) bestimmte, durch das Gesetz oder von der Rechtsprechung festgelegte Grenzwerte übersteigt, die in Promille angegeben werden.


Promille

Promille (Zeichen: ‰) ist ein Ausdruck aus der Mathematik und bedeutet "pro Tausend" oder "von Tausend". Bei einer chemischen Analyse bedeutet eine Konzentration von 1 ‰ also, dass der gesuchte Stoff nur mit einem Anteil von einem Tausendstel in der Gesamtmenge vorkommt. Zur Bestimmung der BAK wird nach einer Blutentnahme in einem Labor mittels bundesweit einheitlicher Methoden die im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge in Milligramm pro Gramm (mg/g) gemessen. Eine BAK von beispielsweise 0,5 Promille bedeutet also, dass bei der untersuchten Probe in einem Gramm Blut ein Anteil von 0,5/1000 g (= 0,0005 g) Alkohol enthalten ist.


Richtlinien zur Blutalkoholbestimmung

Das analytische Vorgehen bei der Blutalkoholbestimmung ist grundsätzlich in den "Richtlinien für die Blutalkoholbestimmung für forensische Zwecke" des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahr 1966 geregelt. Danach sind prinzipiell 4 Einzelmessungen mit zwei unterschiedlichen Messverfahren (Gaschromatografie, ADH-Verfahren, Widmark-Verfahren) durchzuführen, deren Mittelwert, auf 2 Dezimalstellen abgerundet, die Blutalkoholkonzentration (BAK) ergibt. Die maximale Abweichung zwischen diesen 4 Einzelwerten darf höchstens 10 % des Mittelwertes betragen. Präzision und Richtigkeit der Messungen werden permanent mittels kommerziell hergestellter Kontrollproben bekannten Gehalts überwacht. Zur externen Qualitätskontrolle sind weiterhin Ringversuche vorgeschrieben, die u. a. von der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie durchgeführt werden.


Gaschromatografische Analyse

Die sog. GC-Analyse, auch Head-Space-Verfahren genannt, ist die wichtigste Blutalkohol-Bestimmungsmethode. 

Dazu wird zunächst durch Zentrifugation aus dem aus der Blutentnahme stammenden Vollblut das Serum abgetrennt und nach Zugabe von tertiärem Butanol in einem gasdichten Probengefäß (Headspace-Glas) auf 60 o C erhitzt, bis nach ca. 20 Minuten ein Konzentrationsausgleich zwischen den im Serum enthaltenen Substanzen und dem Gasraum über der Flüssigkeit (dem Head-Space) stattgefunden hat. Eine genau definierte Menge dieses Gasgemischs, das in seiner Zusammensetzung sowohl qualitativ als auch quantitativ exakt die im Blutserum enthaltenen Stoffe "widerspiegelt", wird nun mittels Stickstoff oder Helium durch eine sog. Trennsäule geleitet, in der jede einzelne im Probengas enthaltene Komponente entsprechend ihrer physikalischen Eigenschaften eine unterschiedliche, für die jeweilige Substanz charakteristische Zeit zum Passieren braucht, die in einem Diagramm, dem sog. Chromatogramm, festgehalten wird. Darin entspricht jede nach einer definierten Zeit auftretende Spitze im Kurvenverlauf (Peak) einer anhand von kalibrierten Vergleichsproben bestimmten chemischen Substanz. Auf diese Weise kann ermittelt werden, welche Substanzen (Qualität) im Probengas und damit auch im Blutserum sind.  Sodann werden diese durch die unterschiedlichen "Laufzeiten" voneinander getrennten Substanzen mittels eines Flammen-Ionisations-Detektors (FID) in einer Wasserstoffflamme verbrannt. Die dabei entstehenden elektrisch geladenen Kohlenstoff-Ionen erzeugen in einem Kondensator einen Stromfluss, dessen Stärke direkt proportional zur Menge der jeweiligen Substanz (Quantität) ist.

Der Vorteil des GC-Verfahrens besteht darin, dass es durch entsprechende Auslegung der Trennsäule spezifisch auf den Nachweis von Alkohol (Ethanol) eingestellt werden kann und sodann in einem einzigen Untersuchungsgang sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Analyse der aus jedem beliebigen Ausgangsmaterial (Vollblut, Serum, Urin, Speichel, Organe) erzeugten Gasprobe ermöglicht, wobei gleichzeitig auch andere in der Probe enthaltene flüchtige Substanzen (z. B. Aceton, Fäulnisalkohole, Ether, Chloroform) nachgewiesen werden können. Das GC-Verfahren eignet sich deshalb bei entsprechender Kalibrierung auch für eine sog. Begleitstoffanalyse.


ADH-Verfahren

Bei diesem enzymatischen Verfahren wird der Blutprobe das auch beim Alkoholabbau in der Leber mittels des ADH-Systems benötigte Co-Enzym NAD zugegeben. Die Menge des durch die Reaktion mit dem Alkohol daraus entstehenden NADH's kann in einem Autoanalyser durch Messung mit Licht mit einer Wellenlänge von 365 nm photometrisch bestimmt werden. Sie ist direkt proportional zur Menge des in der Probe enthaltenen Alkohols. 

Das Verfahren ist mit einem Probendurchsatz von 1 Probe/min das schnellste Analyseverfahren. Es hat gegenüber dem GC-Verfahren lediglich den Nachteil, das es nicht nur auf Ethanol reagiert, sondern auch auf andere in der Probe enthaltene Alkohole. Weil deren Anteile jedoch gegenüber dem Ethanol für gewöhnlich verschwindend gering sind (etwa 1/1000 des Gesamtalkoholgehalts), kann dieser Fehler vernachlässigt werden.


Widmark-Verfahren

Dieses älteste der drei Verfahren wurde 1922 erstmals beschrieben und ab 1932 in Laboratorien zur Blutalkoholbestimmung eingesetzt. Der in der Blutprobe enthaltene Alkohol wird in einem speziellen Glasgefäß im Wege der Mikrodestillation durch Erhitzen auf 60 o C innerhalb von 2 Stunden in die Dampfphase überführt und reagiert dabei mit einer genau vorgegebenen Menge Kaliumdichromat-Schwefelsäurelösung die teilweise zu CrIII reduziert wird. Die danach verbliebene Restmenge an Kaliumdichromat kann anhand der eingetretenen Verfärbung photometrisch oder nach Zusatz von Kaliumjodidlösung durch Titration mit Natriumthiosulfatlösung bestimmt werden.  Sie ist Gradmesser des stattgefundenen Umwandlungsprozesses, der wiederum von der Alkoholmenge abhängt. 

Weil das Verfahren sehr zeitaufwändig ist, wird es - wenn überhaupt - nur noch selten zur Bestimmung des Alkoholgehalts in Leichenblut angewandt. Dort hat es gegenüber den anderen Verfahren den Vorteil, dass auch der (verbliebene) Wassergehalt im Blut exakt nachgewiesen werden kann, der sich nach dem Tod merklich verändert. Durch Berücksichtigung dieser Veränderung kann die BAK zum Todeszeitpunkt rekonstruiert werden.

Das Ergebnis einer BAK-Bestimmung liegt meist innerhalb von 24 Stunden nach der Blutentnahme vor. Es wird schriftlich in Form eines fachärztlichen Gutachtens festgehalten, das später vom Gericht als Urkundenbeweis verlesen werden kann.