| Blutalkoholbestimmung
PromillePromille (Zeichen: ‰) ist ein Ausdruck aus der Mathematik und bedeutet "pro Tausend" oder "von Tausend". Bei einer chemischen Analyse bedeutet eine Konzentration von 1 ‰ also, dass der gesuchte Stoff nur mit einem Anteil von einem Tausendstel in der Gesamtmenge vorkommt. Zur Bestimmung der BAK wird nach einer Blutentnahme in einem Labor mittels bundesweit einheitlicher Methoden die im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge in Milligramm pro Gramm (mg/g) gemessen. Eine BAK von beispielsweise 0,5 Promille bedeutet also, dass bei der untersuchten Probe in einem Gramm Blut ein Anteil von 0,5/1000 g (= 0,0005 g) Alkohol enthalten ist. Richtlinien zur BlutalkoholbestimmungDas analytische Vorgehen bei der Blutalkoholbestimmung ist grundsätzlich in den "Richtlinien für die Blutalkoholbestimmung für forensische Zwecke" des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahr 1966 geregelt. Danach sind prinzipiell 4 Einzelmessungen mit zwei unterschiedlichen Messverfahren (Gaschromatografie, ADH-Verfahren, Widmark-Verfahren) durchzuführen, deren Mittelwert, auf 2 Dezimalstellen abgerundet, die Blutalkoholkonzentration (BAK) ergibt. Die maximale Abweichung zwischen diesen 4 Einzelwerten darf höchstens 10 % des Mittelwertes betragen. Präzision und Richtigkeit der Messungen werden permanent mittels kommerziell hergestellter Kontrollproben bekannten Gehalts überwacht. Zur externen Qualitätskontrolle sind weiterhin Ringversuche vorgeschrieben, die u. a. von der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie durchgeführt werden. Die sog. GC-Analyse, auch Head-Space-Verfahren genannt, ist die wichtigste Blutalkohol-Bestimmungsmethode.
Bei diesem enzymatischen Verfahren wird der Blutprobe das auch beim Alkoholabbau in der Leber mittels des ADH-Systems benötigte Co-Enzym NAD zugegeben. Die Menge des durch die Reaktion mit dem Alkohol daraus entstehenden NADH's kann in einem Autoanalyser durch Messung mit Licht mit einer Wellenlänge von 365 nm photometrisch bestimmt werden. Sie ist direkt proportional zur Menge des in der Probe enthaltenen Alkohols.
Widmark-VerfahrenDieses älteste der drei Verfahren wurde 1922 erstmals beschrieben und ab 1932 in Laboratorien zur Blutalkoholbestimmung eingesetzt. Der in der Blutprobe enthaltene Alkohol wird in einem speziellen Glasgefäß im Wege der Mikrodestillation durch Erhitzen auf 60 o C innerhalb von 2 Stunden in die Dampfphase überführt und reagiert dabei mit einer genau vorgegebenen Menge Kaliumdichromat-Schwefelsäurelösung die teilweise zu CrIII reduziert wird. Die danach verbliebene Restmenge an Kaliumdichromat kann anhand der eingetretenen Verfärbung photometrisch oder nach Zusatz von Kaliumjodidlösung durch Titration mit Natriumthiosulfatlösung bestimmt werden. Sie ist Gradmesser des stattgefundenen Umwandlungsprozesses, der wiederum von der Alkoholmenge abhängt. Weil das Verfahren sehr zeitaufwändig ist, wird es - wenn überhaupt - nur noch selten zur Bestimmung des Alkoholgehalts in Leichenblut angewandt. Dort hat es gegenüber den anderen Verfahren den Vorteil, dass auch der (verbliebene) Wassergehalt im Blut exakt nachgewiesen werden kann, der sich nach dem Tod merklich verändert. Durch Berücksichtigung dieser Veränderung kann die BAK zum Todeszeitpunkt rekonstruiert werden. Das Ergebnis einer BAK-Bestimmung liegt meist innerhalb von 24 Stunden nach der Blutentnahme vor. Es wird schriftlich in Form eines fachärztlichen Gutachtens festgehalten, das später vom Gericht als Urkundenbeweis verlesen werden kann. |