HeftschwerpunktDie Ausgabe vom Mai 2000 befasst sich erneut mit der Atemalkoholanalyse sowie mit der Wiederholungsgefahr bei alkoholauffälligen Kraftfahrern und mit einem Gesetzesvorhaben zur Verschärfung des § 323a StGB.
Zur Prävalenz von Drogen in Blutalkoholproben verkehrsauffälliger KraftfahrerU. Schmidt, W. Römhild, R. Sprung, D. Stiller, M. Wolf und D. Krause vom Institut für Rechtsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg berichten über die Ergebnisse ergänzender Untersuchungen randomisierter Blutproben polizeiauffälliger Verkehrsteilnehmer auf illegale Drogen in Sachsen-Anhalt und ziehen Vergleiche zur Situation in Niedersachsen und im Saarland.
Wiederholungsdelinquenz alkoholisierter Kraftfahrer in HamburgC. Werwath, K. Bornemann, F. Wischhusen und K. Püschel vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg haben 7.747 Delikte von zwei- bis siebenfach auffälligen Alkoholdelinquenten im Straßenverkehr unter 39.395 Probanden aus dem Großraum Hamburg der Jahrgänge 1990 bis 1995 daraufhin untersucht, ob sich Prognosekriterien als Entscheidungshilfe für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erkennen lassen. Es habe sich gezeigt, dass Kraftfahrer, insbesondere in der Altersgruppe zwischen 21 und 40 Jahren, eine besondere Risikogruppe darstellen und dass bei den Zwei- bis Dreifachtätern die Deliktsfrequenz ebenso anstieg, wie der jeweils festgestellte Grad der Alkoholisierung. Dräger Alcotest® 7110 Evidential - ein Meßgerät zur gerichtsverwertbaren Atemalkoholannalyse?H. J. Bode erwidert aus juristischer Sicht auf den gleichnamigen Aufsatz von Lagois in BLUTALKOHOL 2/2000 und äußert Bedenken an den von dem Gerät (Download als PDF-Datei) ermittelten Messwerten, denen von den Gerichten durch einen Sicherheitszuschlag Rechnung getragen werden müsse. Vgl. zu diesem Thema auch Schmidt u. a. in BLUTALKOHOL 2/2000, Slemeyer in BLUTALKOHOL 4/2000, Lagois und Bode in BLUTALKOHOL 5/2000. Gesetzesvorhaben zur Veränderung von § 323a StGBDie Dokumentation beinhaltet auszugsweise den Gesetzentwurf der CDU-/CSU-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches - Rauschtaten-Strafschärfungsgesetz - (BT-Drs. 14/545) und den Gesetzantrag des Landes Berlin (BR-Drs. 97/99) sowie die Stellungnahmen der Bundesregierung (BT-Drs. 14/759), des Arbeitskreises der Strafrechtslehrer und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. zu den Entwürfen.
Besonderheiten der Zulassung der Atemalkoholanalyse in Sachsen-AnhaltEine weitere Dokumentation befasst sich mit dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt vom 07.07.1999, wonach von der Polizei unter bestimmten Umständen nach einer "beweissicheren" Atemalkoholanalyse auf eine Blutentnahme verzichtet werden könne und dem in einem Einzelfall nach divergierenden rechtsmedizinischen Gutachten durch das Gericht angezweifelten Beweiswert des AAK-Messergebnisses, insbesondere seiner Vergleichbarkeit mit dem entsprechenden BAK-Grenzwert für eine absolute Fahruntauglichkeit von 1,1 ‰. Beide Gutachter referieren den Fall und legen ihre jeweilige Auffassung dar.
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