Heftschwerpunkt

Die Ausgabe befasst sich erneut schwerpunktmäßig mit der analytischen Spezifität des von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nach DIN VDE 0405-2 zur Atemalkoholanalyse zugelassenen Prüfgerätes Dräger Alcotest® 7110 MK III Evidential (Download als PDF-Datei) und der Frage, ob von den gewonnenen Messergebnissen durch die Gerichte ein Sicherheitsabschlag vorgenommen werden muss oder nicht.

Weitere Beiträge beschäftigen sich mit dem Drogenkonsum Jugendlicher als möglicher Ursache für Straßenverkehrsunfälle und Fragen der Schuld(un)fähigkeit bei vorsätzlichen Trunkenheitsfahrten. Anhand ausgewählter Statistiken wird ein Überblick über die Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle im Jahre 1999 und im ersten Halbjahr 2000 gegeben.


 

Quantifizierung der Irrtumswahrscheinlichkeit bei verurteilender Anwendung des § 24a Abs. 1 StVG

H. D. Wehner und J. Subke vom Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Tübingen führen aus, dass es für jede paarweise Messung der Atemalkoholkonzentration messstatistisch bedingte Unterschreitungswahrscheinlichkeiten der gesetzlich festgelegten Grenzwerte gibt, die in zwei Tabellen beispielhaft berechnet wurden. Die Autoren halten es für wünschenswert, durch entsprechende Feldversuche die für das jeweilige System Proband - Atemalkoholmessgerät signifikante relative Standardabweichung zu ermitteln und diese bei künftigen Messungen als festen Wert zu Grunde zu legen.

Der Beitrag wird in BLUTALKOHOL 6_2000 fortgesetzt.


 

Fehlerhafte Atemalkoholmessung? - Eine Massenstudie mit dem Alcotest® 7110 MK III Evidential

H. Köhler, J. Beike, L. Abdin und B. Brinkmann vom Institut für Rechtsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gelangen in der Studie anhand von 341 unter Praxisbedingungen zeitgleich ermittelten BAK- und AAK-Werten zu dem Ergebnis, dass der BAK/AAK-Quotient nicht 2,1%/mg l-1, sondern im Mittel 2,311%/mg l-1 betrage. Daraus folge, dass entweder die in dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zur Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse festgelegten Vorgaben nicht zutreffen, oder dass die eingesetzten Messgeräte nicht dazu geeignet sind, die Alkoholkonzentration in der Alveolarluft zuverlässig zu analysieren. Bei der Festlegung der Atemalkoholgrenzwerte in § 24a StVG habe dies gegenüber den alternativen Blutalkoholgrenzwerten zu einer Anhebung um rund 15% geführt. Die aus den unterschiedlichen Beweismethoden resultierende Ungleichbehandlung von Betroffenen sei inakzeptabel. Die Atemalkoholanalyse sei derzeit nicht beweissicher.

Vergl. dazu auch den Beitrag vom Schoknecht u. a. in BLUTALKOHOL 6_2000


 

Zum Drogenkonsum von verunfallten Jugendlichen in Westmecklenburg 1998/1999

D. Rentsch, V. Weirich und R. Wegener vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock berichten über die Analyse von 500 anonymisierten Blutproben von unter 25jährigen Kraftfahrern, die im vorgenannten Zeitraum an einem Verkehrsunfall beteiligt waren und die wegen des Verdachts auf Trunkenheitsfahrt kontrolliert worden waren. 

In 93,4 % der untersuchten Proben konnte tatsächlich Alkohol nachgewiesen werden. Bei 15,2 % der Blutproben war der kombinierte Konsum von Alkohol und illegalen Drogen festzustellen. 18,4 % der Proben enthielten "nur" Hinweise auf illegale Drogen. Von den "drogenpositiv" getesteten Proben enthielten 12,4 % Hinweise auf Cannabiskonsum, wobei in 28 % dieser Fälle die Konzentration so hoch war, dass der Proband zum Unfallzeitpunkt unter akutem Drogeneinfluss stand. Ecstasy oder Speed wurde mit einer Häufigkeit von 2,4 %, Kokain bzw. Heroin mit 0,8 % in den untersuchten Proben festgestellt.

Die betroffenen Jugendlichen waren im Durchschnitt 21 Jahre alt, 95 % waren männlich. Die Unfälle, die zur Blutentnahme führten, ereigneten sich vorwiegend in den späten Abend- oder Nachtstunden an Wochenenden in den Frühjahrs- und Sommermonaten. 87 % der Probanden waren selbst Führer eines der am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Der Anteil der Unfälle mit Personenschaden lag bei Unfallbeteiligten, die (auch) unter dem Einfluss illegaler Drogen standen, signifikant höher, als in den Fällen, in denen "nur" Alkohol im Spiel war. Bei den letztgenannten dominierten eher Sachschäden.

Eine Untersuchung zur Häufigkeit von kombiniertem Alkohol- und Kokainkonsum findet sich in BLUTALKOHOL 6_2000.


 

Das Phänomen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrten, Probleme der Schuld(un)fähigkeit und der horizontalen und vertikalen Teilrechtskraft

H. Artkämper erläutert anhand des ebenfalls in dieser Ausgabe abgedruckten Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 20.08.1999 - Ss 374/99 (193) - mehrere praxisrelevante juristische Problemstellungen. Er vertritt die Auffassung, dass die Vorsatzfrage bei Vergehen nach § 316 Abs. 1 StGB bislang weder von der Rechtsmedizin noch von der Rechtsprechung zweifelsfrei gelöst sei. Bei den zu ihrer Beantwortung herangezogenen Indizien handele es sich in Wahrheit zumeist um Schuldzumessungsfaktoren. Das bereite zugleich Probleme bei der Annahme horizontaler Teilrechtskraft, wenn Rechtsmittel auf den Strafausspruch beschränkt werden.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 1999 (Auszug)

In einer Dokumentation werden auszugsweise die Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1999 vorgestellt, soweit es Taten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss betrifft.

Weiterhin werden die vorläufige Straßenverkehrsunfallbilanz des Statistischen Bundesamtes für die Monate Januar bis November 2000 sowie für die Monate Januar bis Mai 2000 mitgeteilt.


 

Zur analytischen Spezifität des Dräger Alcotest® 7110 Evidential

Eine weitere Dokumentation enthält abermals Beiträge von J. Lagois (Die analytische Spezifität des Dräger Alcotest® 7110 Evidential) und H. J. Bode (Rechtsfolgen unzureichender analytischer Spezifität des Dräger Alcotest® 7110 Evidential).

Beide Autoren wiederholen im Wesentlichen ihre früheren Aussagen zur Beweis(un)sicherheit dieses Atemalkoholtestgeräts und bemühen sich, ihre unterschiedlichen Positionen wissenschaftlich zu untermauern.