Quantifizierung der Irrtumswahrscheinlichkeit bei verurteilender Anwendung des § 24a Abs. 1 StVG - 2. Mitteilung

H. D. Wehner, J. Subke und A. Wehner vom Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Tübingen befassen sich in Fortsetzung ihres Beitrages in BLUTALKOHOL 5_2000 diesmal mit der Unterschreitungswahrscheinlichkeit des blutalkoholkonzentrationsäquivalenten wahren Grenzwertbereiches der Atemalkoholkonzentration für den Atemalkoholgrenzwert 0,4 mg/l. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass auch für diesen Grenzwert die durch das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahr 1966 vorgegebene Sicherheit nicht ohne weiteres gegeben sei.


 

Die Legalbewährung von alkoholauffälligen Kraftfahrern - Probleme und Ergebnisse einer Bewährungskontrolle

H. Maukisch, W. Kannheiser und E. Radwan vom Institut für Psychologie der Universität München - Organisations- und Wirtschaftspsychologie - haben 141 Personen, die in den Jahren 1986 - 1996 wegen alkoholbedingter Straftaten im Straßenverkehr aufgefallen und deswegen medizinisch-psychologisch begutachtet worden sind, daraufhin überprüft, ob sie nach Wiedererlangung bzw. Versagung der Fahrerlaubnis erneut als Alkoholtäter in Erscheinung getreten sind. Damit sollte die Richtigkeit der Prognosebegutachtung überprüft werden. Dabei hat sich ergeben, dass die geringen Fallzahlen keinen eindeutige Trend erkennen lassen. Es könne aber wohl davon ausgegangen werden, dass die derzeit gültigen Kriterien für die Begutachtung alkoholauffällig gewordener Kraftfahrer beibehalten werden können. Die Verfasser empfehlen jedoch eine Nachbegutachtung der Kraftfahrer, denen nach bestandener MPU wieder eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, nach etwa 3 Jahren, um der gleichwohl fortbestehenden Rückfallgefahr zu begegnen.


 

Nachweis und Häufigkeit des kombinierten Konsums von Kokain und Ethanol

S. W. Toennes und G. F. Kauert vom Institut für forensische Toxikologie der JWG Universität Frankfurt/Main haben über einen Zeitraum von 19 Monaten 2461 Blutproben, die im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und 694 Blutproben, die bei Gewalt- bzw. Diebstahlsdelikten entnommen wurden, auf Medikamente und Drogen untersucht. Dabei wurden in 537 Proben (17 %) Anhaltspunkte für einen Kokainkonsum (8 % der Verkehrsdelikte und 54 % der Gewalt- bzw. Diebstahlsdelikte) gefunden. 182 dieser Proben wiesen zusätzlich auch Ethanolanteile auf (28 % der Verkehrsdelikte und 40 % der Eigentums- und Gewaltdelikte). 


 

Packungsgröße, Flüssigkeitsvolumen, Ethanolkonzentration und Begleitstoffspektrum alkoholhaltiger Pralinen

F. Wehner, A. Mossmayer und H.-D. Wehner vom Institut für gerichtliche Medizin der Universität Tübingen haben frische Chargen von 85 Pralinensortimenten, welche 82 unterschiedliche mit flüssigem Alkohol gefüllte Pralinensorten enthielten sowie 28 alkoholhaltige Pralinenarten, welche als Kiloware vertrieben werden, hinsichtlich der Packungsgröße, des Flüssigkeitsvolumens, der Ethanolkonzentration und des Begleitstoffspektrums untersucht und die Ergebnisse tabellarisch dargestellt.


 

Der Einfluss des Hysterese-Effekts bei der beweissicheren Atemalkoholanalyse

G. Schoknecht vom Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie der FU Berlin und D. Knopf und R. Klüß von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig nehmen den kürzlich ergangenen Vorlagebeschluss des OLG Hamm zum Anlass für die Prüfung, ob von dem Messergebnis des bauartzugelassenen Atemalkoholmessgerätes Dräger Alcotest® 7110 Evidential MK III (Download als PDF-Datei) ein Abschlag von 4 % zur Berücksichtigung des Hysterese-Effekts geboten ist. Tatsächlich habe das Gericht in seiner Entscheidung sogar einen Abschlag von 8 % vorgenommen. Nach der bisherigen Rechtsprechung zu gemessenen Blutalkoholwerten sei jedoch stets ein Sicherheitszuschlag zum Messwert hinzugefügt worden. Der Beschluss führe auch deshalb zur Rechtsunsicherheit über die Anwendung der gesetzlichen Grenzwerte.


 

Strafverfolgung 1998

In einer umfangreichen Dokumentation werden die Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 1998 für die alten Bundesländer einschließlich Berlin, bezogen auf Verkehrsstraftaten (§§ 222, 229, 323a StGB soweit sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall stehen, §§ 142, 315b, 315c, 316 StGB, §§ 21, 22, 22a StVG), vorgestellt.