Die Juli-Ausgabe der Fachzeitschrift enthält in einem umfangreichen Supplement die Beiträge aller Referenten auf dem am 12. April 2202 vom B.A.D.S. abgehaltenen Symposium "Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten nach §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316 StGB".
Toennes und Kauert vom Institut für Forensische Toxikologie des Universitätsklinikums Frankfurt/Main befassen sich in dem Beitrag mit der Frage, ob der Genuss hanfhaltiger Lebensmittel (z. B. Hanföl) mit den vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV) empfohlenen Richtwerten (5 µg/ml) im Falle einer Blut- oder Urinanalyse zu Kollisionen mit der Vorschrift des § 24a Abs. 2 StVG führen kann, wonach jeder noch so geringe Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit ist. Anhand einer Computersimulation wurde herausgefunden, dass z. B. der Genuss von 40 g Hanföl mit der maximal zulässigen THC-Konzentration von 5000 µg/kg bei einer 50 kg schweren Person und einer angenommenen Resorption von 20 % zu einer THC-Konzentration im Blutplasma von 0,21 µg/l führt. Dieser Wert liege gerade im Bereich der Nachweisgrenze aber noch unterhalb der Erfassungsgrenze von modernen hochempfindlichen analytischen Methoden. Es sei deshalb nicht zu erwarten, dass nach dem Verzehr legaler hanfhaltiger Lebensmittel, die den vom BGVV empfohlenen Richtwerten genügen, "bußgeldrelevante" THC-Konzentration im Blut aufgebaut werden können.
Schuff, Dettling, Jeske, Zappe, Graw und Haffner von den Instituten für Rechtsmedizin der Universitäten Heidelberg und München haben in zwei Versuchsanordnungen geprüft, wie sich die Atemtechnik des Probanden (Hyper- oder Hypoventilation) auf die Ergebnisse der AAK-Messung mit dem Messgerät Alcotest® 7110 MK III Evidential der Fa. Dräger Sicherheitstechnik auswirkt und ob die vom Gerät vorgenommene Korrektur der Atemlufttemperatur (Expirationsluft) auf 34 °C ausreicht, um diesen Einfluss zu reduzieren oder ob auch die Verweildauer der Atemluft in den Lungen (Kontaktzeit) eine zusätzliche Rolle spielt. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass durch die Korrektur der AAK auf die Standardtemperatur von 34 °C der Einfluss der Atemtechnik zwar deutlich reduziert, jedoch nicht vollständig aufgehoben wird. Gerade bei Hypoventilation hänge die gemessene AAK-Konzentration zudem signifikant von der alveolären Kontaktzeit ab.