Haffner, Graw, Jeske, Schmitt, Goll und Dietz von den Instituten für Rechtmedizin der Universitäten Heidelberg, München bzw. dem Institut für Medizinische Biometrie der Universität Tübingen haben unter Laborbedingungen bei sechs Probanden jeweils 2 Vergleichsmessreihen durchgeführt. Hierbei stießen sie im AAK-Konzentrationsbereich von 0,50 bis 0,60 mg/l (insgesamt 96 Messwerte) auf hoch signifikante Unterschiede, die es nach Ansicht der Wissenschaftler gebieten, dass der AAK-Gefahrengrenzwert von 0,25 mg/l ebenso wie der BAK-Gefahrengrenzwert von 0,5 ‰ einen Sicherheitszuschlag von 25 % des Grundwertes enthalten müsse. Für einen AAK-Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit müsse dagegen in Analogie zum Sicherheitszuschlag von 10 % des BAK-Grundwertes bei der BAK ein Sicherheitszuschlag von 17 % eines zu bestimmenden AAK-Grundwertes gewählt werden, um die unterschiedliche Messpräzision beider Verfahren auszugleichen.
Hannak-Zeltner und Ostmann haben in einer auf sieben Jahre angelegten Begleitstudie in 13 Informations- und Beratungsgruppen alkoholauffälliger Kraftfahrer Daten zur Trinkgeschichte, zur Suchtdiagnose und zu relevanten Einstellungen erhoben und ausgewertet. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass nur auf der Basis einer festgestellten BAK nicht ausreichend sicher zwischen Alkoholabhängigkeit und Missbrauch unterschieden werden könne, sondern dass es dazu weiterer diagnostischer Kriterien bedarf.
In Form einer Dokumentation werden von der Schriftleitung Auszüge aus der Strafverfolgungsstatistik, der polizeilichen Kriminalstatistik und der Unfallstatistik für das Jahr 2001 vorgestellt.