Phänomenologie der Akutwirkungen von "Partydrogen" bei Diskothekenbesuchern

Hecker, Röhrich, Neis und Rittmer vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz haben im Rahmen einer Promotionsarbeit ein Kollektiv von 202 typischen Besuchern zweier stark frequentierter "Techno-Diskotheken" im Rhein-Main-Gebiet untersucht. Die Probanden hatten in der Mehrzahl MDMA und Amphetamin sowie Cannabisprodukte konsumiert. Bei der Durchführung typischer Gleichgewichtstests wie Geradeausgang auf einer Linie mit Kehrtwendung sowie Prüfung der Standsicherheit auf einem Bein mit geschlossenen Augen ergaben sich wenig Auffälligkeiten, weshalb dieses Überprüfungsverfahren für die Feststellung einer möglichen Drogenbeeinflussung bei Polizeikontrollen wenig aussagekräftig ist. Dagegen erwiesen sich der Test der Pupillenreaktion auf Lichteinfall sowie die Dokumentation der Pupillenerweiterung mit Hilfe des in dem Beitrag vorgeschlagenen P/I-Indexes als gut geeignete Kriterien. Auch der so genannte Drehnachnystagmus fiel bei Ecstasy-Konsumenten deutlich länger aus und weist zudem für den erfahrenen Untersucher Besonderheiten gegenüber Personen auf, die nur unter Alkoholeinfluss stehen.


 

41. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2003 in Goslar

Die umfangreiche Dokumentation beginnt mit der bewährten Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Arbeitskreise I ("Unfallrisiko und Fahranfänger"), III ("Zweifel an der Fahreignung") und IV ("Verkehrsunfallflucht") durch LOStA a.D. Händel. Dem folgt eine Liste der Empfehlungen des Arbeitskreises III durch dessen Leiter, DirAG a.D. Kruse, zugleich stellvertretender Vorsitzender des B.A.D.S. Sodann werden der Tagungsbeitrag von Rechtsanwalt Hillmann III und das Co-Referat von Weibbrecht zu "Nachweisfragen - MPU - Rechtsprobleme" und der Vortrag von Frey und Rösler "Über den Beitrag medizinischer Untersuchungen bei der Beurteilung alkoholauffäliiger Kraftfahrer - Medizinische Marker bei Alkoholabhängigkeit und Alkoholgebrauch" abgedruckt.