Die Ausgabe befasst sich schwerpunktmäßig mit der Technik, den Einsatzmöglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung elektronischer Wegfahrsperren zur Unterbindung von Trunkenheitsfahrten.
Paul R. Marques et al vom International Council on Alcohol, Drugs and Traffic Safety (ICADTS) gibt in dem umfangreichen Beitrag einen Überblick über die technische Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen der letzten 10 Jahre auf dem Gebiet der atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren, die derzeit in 43 von 50 US-Bundesstaaten und in der Hälfte der kanadischen Provinzen eingesetzt und in kleineren Modellprojekten in Schweden und einigen australischen Bundesstaaten erprobt werden. Die Europäische Union hat eine multinationale Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
In den Ländern, in denen derzeit mit Interlock-Geräten gearbeitet wird, werden die Fahrzeuge von Alkohol-Verkehrsstraftätern auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bzw. für die Erteilung einer beschränkten Fahrerlaubnis (nur mit Interlock-Gerät) für einen Zeitraum zwischen 6 und 18 Monaten mit einer Wegfahrsperre versehen.
Nach bisherigen Erkenntnissen haben atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren, die als Teil eines umfassenden Überwachungs- und Serviceprogramms eingesetzt werden, die Häufigkeit von Wiederholungstaten durch vorbestrafte Alkohol-Delinquenten im Straßenverkehr um 40 bis 95 % gesenkt, solange entsprechende Geräte in den Fahrzeugen installiert waren. Danach stieg die Rückfallquote wieder auf das übliche Niveau.
Lagois und Sohège von der Dräger Safety AG & Cio. KGaA Lübeck beschreiben die Technik und denkbare Einsatzgebiete des von der Fa. Dräger angebotenen Interlock-Gerätes auf dem deutschen und europäischen Markt, seine Kalibrierung und die Möglichkeit der Datenauslesung.
Lohkamp zeichnet die technische und rechtliche Entwicklung des von der Fa. Dräger angebotenen Interlock-Geräts bis zur Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt am 18.12.2001 nach und untersucht in seinem Beitrag, welche rechtlichen Möglichkeiten es zum freiwilligen und zwangsweisen Einsatz eines solchen Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland de lege lata gibt und welche künftig denkbar und wünschenswert wären.
Händel gibt in seinem Tagungsbericht einen prägnanten Überblick über die wesentlichen Themen und Referate der Veranstaltung, die diesmal die Schwerpunktbereiche "Verkehrssicherheit - Fahrzeug und Trauma" sowie "Alkohol, Drogen und Medikamente" behandelte.