Die Ausgabe befasst sich schwerpunktmäßig mit der Notwendigkeit einer zweiten Blutprobenentnahme zur Überprüfung einer Nachtrunkbehauptung. Die hierzu vorliegenden praktischen Erfahrungen reichen inzwischen fast 50 Jahre zurück, weshalb es an der Zeit ist, ein Resümee zu ziehen.
Iffland vertritt nach Auswertung der Fachliteratur und diverser Praxisstudien die Auffassung, eine zweite Blutprobe sei für die Bewertung von Nachtrunkbehauptungen ein untaugliches Beweismittel, weshalb ihre Anordnung rechtlich bedenklich sei. Er regt an, auf diese in den einschlägigen Richtlinien der Länder weiterhin vorgesehene Maßnahme gänzlich zu verzichten, zumal es verlässlichere Verfahren zur Überprüfung von Nachtrunkbehauptungen gebe. Eine solche - zudem kostengünstigere - sei die zusätzliche Bestimmung des Ethanolgehalts in Harnproben, wobei der Proband allerdings mit der Abgabe einer solchen Probe einverstanden sein müsse. Erhebliche Bedeutung für deren Auswertung komme der sorgfältigen Ermittlungsarbeit der mit dem Vorgang befassten Polizeibeamten zu.
Eine Begleitstoffanalyse anhand der Blutprobe sei (nur) dann zu empfehlen, wenn keine Harnprobe zur Verfügung stehe, aber nähere Angaben zu Art um Umfang des angeblichen Nachtrunks vorliegen. Diese Untersuchung könne auch noch später auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erfolgen. Dann empfehle es sich allerdings, einen Teil der Blutprobe tiefgefroren aufzubewahren, weil bei dieser Lagerungsart die Begleitalkohole auch noch nach Monaten oder sogar Jahren gemessen werden könnten.
Jachau et al. vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Magdeburg haben die dort im Jahre 2002 angefallenen 434 Doppelblutentnahmen vollständig ausgewertet und dabei lediglich in drei Fällen einen Anstieg der BAK-Werte zwischen beiden Probenpaaren von über 0,1 ‰ festgestellt. Damit waren alle Doppel-Blutentnahmen aus sachverständiger Sicht zur Beurteilung von Nachtrunkbehauptungen entbehrlich. Eine einzelne, ordnungsgemäße Blutprobe sei auch für eine eventuelle Begleitstoffanalyse ausreichend.
Wittig vom psychologischen Institut der Universität zu Köln berichtet über die Ergebnisse einer u.a. auch vom B.A.D.S. geförderten und finanziell unterstützten Langzeitstudie, deren Ausgangspunkt die Befragung von mehr als 6.000 Fahrschülern in den Jahren 1990/1991 zu deren Lebensgewohnheiten und Einstellungen hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr darstellt. Die Verkehrsauffälligkeit von 2.595 dieser Probanden wurde 1998 durch Abfrage eventueller Eintragungen im Verkehrszentralregister überprüft. Dabei habe sich gezeigt, dass bereits die Trinkgewohnheiten in der Phase des Fahrschulbesuchs (also vor Erwerb der Fahrerlaubnis) Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit späterer Trunkenheitsfahrten zulassen. Gerade die späteren männlichen Trunkenheitstäter seien bereits in der Fahrschulzeit Vieltrinker gewesen. Der Beitrag macht Vorschläge, wie solche Risikokandidaten frühzeitig ermittelt und präventiv auf sie eingewirkt werden könnte.