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BADS-Präsident Trentmann sieht gegenteilige Bestrebungen durch Empfehlungen aus Goslar abgewehrt 

Goslar (nr). „Unsere Befürchtungen, dass der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar empfehlen könnte, den Alkohol-Grenzwert für E-Scooter an den geltenden Wert für Radfahrer anzupassen sind vom Tisch!“ 

So der Präsident des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr), Helmut Trentmann, der sich neben anderen Fachleuten im Arbeitskreis V in der rechtlichen Auseinandersetzung deutlich dafür eingebracht hatte, diese von einzelnen Fachverbänden erhobenen Forderungen, nicht durchdringen zu lassen.

„Durch die Empfehlung in Goslar, für die unter anderem auch die Ergebnisse einer vom BADS finanzierten Studie der Universität Düsseldorf diskutiert wurden, bleibt es dabei: Am Steuer von Kraftfahrzeugen wie am Lenker von E-Scootern sind die  Alkohol-Grenzwerte identisch (bei 1,1 Promille = Straftat, bei 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit)“, so Trentmann weiter. 

Die Empfehlung des Arbeitskreises, Paragraf 69 Abs.2 STGB dahingehend zu ändern, Verstöße mit E-Scootern in der Regel nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu ahnden, sondern ein Fahrverbot auszusprechen, findet ebenso die Unterstützung des BADS.“

Trentmann hob darüber hinaus auch die Empfehlung des Arbeitskreises hervor, dass Verleiher von E-Scootern auf eine korrekte und verkehrssichere Nutzung der Fahrzeuge insbesondere ohne Einfluss berauschender Mittel, nachdrücklich hinwirken sollten.

„Hier bieten wir unser Know-how im Rahmen unserer Präventionsarbeit an, um  auch hier zur Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen beizutragen“, so Trentmann abschließend.