Landessektion finden oder auf der Seite suchen:

E-Scooter: Dringender Handlungsbedarf nach Alkoholunfällen

Hamburg (nr). Muss die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei Nutzern von E-Tretrollern (E-Scooter) strenger bewertet werden als bei den übrigen Verkehrsteilnehmern? Diese Frage soll jetzt eine Studie beantworten, die der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) in Auftrag gibt und mit 40 000 € unterstützt. Durchgeführt wird die Studie vom Institut für Rechtsmedizin an der UNI-Düsseldorf.

Der Präsident des BADS, der Hannoveraner Jurist Helmut Trentmann, wies auf die zunehmend größeren Gefahren durch E-Scooter hin. „Abgesehen davon, dass mit den Rollern vielfach disziplinlos gefahren wird, missachten viele Nutzer die im Verkehr gültigen Promillegrenzen“, sagte Trentmann. So ermittelte die Polizei beispielsweise während des Münchner Oktoberfestes 414 betrunkene E-Roller Fahrer und zog 254 Führerscheine ein. Bei mehr als der Hälfte der 21 registrierten Unfälle waren die Fahrer alkoholisiert.
Die Annahme, die allgemeine Grenze für Kraftfahrzeuge – 1,1 Promille – sei nach aktueller Lage anzuwenden, stoßen beim BADS auf rechtliche und tatsächliche Bedenken. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit muss wegen der Besonderheiten der Roller niedriger gezogen werden.
„Wir nehmen mit der von uns mitfinanzierten Studie unsere seit sieben Jahrzehnten laufenden Bemühungen wahr, Alkohol und Drogen als Störer der Verkehrssicherheit zu minimieren bzw. auszuschalten und wollen mit der Finanzierung Klarheit in ein bisher nicht wissenschaftlich beachtetes Problemfeld bringen. „Der Rollerfahrer fährt stehend, was höhere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt, zudem hat der Scooter extrem kleine Räder und eine kurze Lenkstange.“ Ohne größere Anstrengungen seien darüberhinaus vergleichsweise hohe Geschwindigkeiten bei wesentlich höheren Beschleunigungen erreichbar, so Trentmann.

Die Studie wird von dem Arzt für Rechtsmedizin, PD Dr.med. Benno Hartung und dem forensischen Toxikologen, Prof.Dr.rer.nat.Thomas Daldrup verantwortet. Juristische Begleitung: Bundesrichter a.D. Kurt Rüdiger Maatz.