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E-Scooter kein Schlupfloch bei Alkohol- und Drogenfahrten

Hamburg, den 15. Juli 2019

BADS warnt vor Roller-Fahrten unter Rauschmitteln

Hamburg (nr). Auch Fahrten unter Alkohol und Drogen mit einem E-Roller sind strafbare Handlungen und werden wie alle anderen Fahrten mit einem Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln entsprechend geahndet. Darauf hat jetzt der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) aufmerksam gemacht.

„Diese Gefahr ist nach unseren Erkenntnissen vielen Verkehrsteilnehmern bisher nicht bewusst“, sagte der Präsident des BADS, Dr. Peter Gerhardt und verwies auf erste Unfälle vornehmlich in Großstädten. „Wir sehen insbesondere die Gefahr, dass der E-Tretroller als Alternative zum Auto oder Motorrad genutzt wird, um alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Für diese Verkehrsteilnehmer gelten aber die gleichen Promille-Grenzen wie für alle anderen Beteiligten am Straßenverkehr, so Dr. Gerhardt.

Wie andere Verkehrsbeobachter sieht auch der BADS durch alkoholisierte Fahrten mit E-Rollern eine zusätzliche Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer, weil E-Roller je nach Situation Radweg oder Straße benutzen müssen. Und da der E-Roller bereits mit 14 Jahren gefahren werden darf, droht eine weitere Gefahr: Jugendliche könnten hier „Schlupflöcher“ vermuten und die Rauschmittel-Bestimmungen missachten.

Der BADS appelliert deshalb an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenverkehr, auf Alkohol und Drogen auch auf dem E-Roller zu verzichten gemäß dem Motto „Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“.

 

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der BADS finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Rückfragen erbitten wir unter 0176 31 37 08 50.