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BADS sieht deutliche Impulse durch Symposium mit der Polizeiakademie Niedersachsen

Nienburg/Hamburg (nr). Wie geht man als alternder Verkehrsteilnehmer mit möglichen physischen und psychischen Defiziten um? Sollen Senioren im Straßenverkehr durch gesetzliche Verpflichtungen veranlasst werden, an Tests teilzunehmen? 

Auf diese und andere Fragen konzentrierte sich das Symposium „Verkehrseignung Senioren, das der BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) mit der Polizeiakademie Niedersachsen in Nienburg/Weser am Mittwoch (10. Mai) vor mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt hat. 

Grundkonsenz der Teilnehmer des Symposiums war, dass ein striktes Festhalten an Altersgrenzen - wie z.B. 60+ - bezüglich verpflichtender Tests einer angemessenen Lösung der anstehenden Fragen nicht gerecht werde. Es wurde deutlich, dass die Beurteilung der Fahreignung nicht von Altersgrenzen abhängig sein darf. 

Der Präsident des BADS, Helmut Trentmann, verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der altersbedingte Leistungsabbau in motorischer, kognitiver und sensorischer Hinsicht individuell sehr unterschiedlich verläuft. „Deshalb muss auch anlassbezogen reagiert werden, forderte Trentmann. Mit gezielten Trainingsprogrammen ließe sich Leistungseinbußen entgegenwirken. Daneben müsse die Eigeninitiative jedes Verkehrsteilnehmers gestärkt werden. „Wichtiger Partner in diesem Prozess ist der Hausarzt. Dessen Stellung muss bei der Beratung der Senioren gestärkt werden”, so Trentmann weiter. Diese Einbindung ist einer routinemäßigen Aufklärung über fahreignungsrelevante Aspekte vorzuziehen.” 

Empfehlenswert sind zudem sogenannte Rückmeldefahrten. Diese sollten durch Fahrschulen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Teilnehmende Senioren erhielten im Anschluss qualifizierte Hinweise zur aktuellen Fahreignung. 

Besonderes Thema war schließlich die vereinzelt fehlende Mitwirkungsbereitschaft an freiwilligen Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung. Hierzu wurde zurecht auf die Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung hingewiesen. Am Verkehr dürfe danach nicht teilnehmen, wer sich dort infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen könne. 

Verstöße seien Ordnungswidrigkeiten und würden an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet, die hinsichtlich eines möglichen Entzugs oder der Beschränkung der Fahrerlaubnis zu entscheiden hätten. 

Von den Referenten des Symposiums wurden in diesem Zusammenhang die von der Polizei eingesetzten standardisierten Fahreignungstests (SFT) zur Aufdeckung möglicher Fahreignunsmängel begrüßt. Gesondert geschulte Polizeibeamte würden diese Tests nach Verkehrsunfällen oder besonderen Auffälligkeiten im Straßenverkehr bei Betroffenen durchführen. 

Der Präsident des BADS, Helmut Trentmann, sagte in seinem Resümee: „Angesichts der demografischen Entwicklung ist verkehrspolitischer Handlungsdruck gegeben”. 

Sämtliche Beiträge des Symposiums werden in einem Tagungsband publiziert. Bei bestehendem Interesse an einer Übersendung dieser Publikation wird darum gebeten, sich unter nachfolgender Kontaktadresse zu melden: sekretariat@ifs-seminare.de