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Symposium des BADS klärt Vorschriften zur “Flugtüchtigkeit” im Luftverkehr

 

Hamburg (nr). Der Luftverkehr stellt an den Fahrzeugführer höhere Anforderungen an die

“Fahrtüchtigkeit” als an verantwortliche Teilnehmer im Straßenverkehr. Darauf wurde in

dem jetzt in Hamburg vom BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr) 

veranstalteten Symposium “Alkohol, Drogen Verkehrssichheit - Luftfahrt” mit Hinweis auf

§ 4 LuftVG hingewiesen. Dieser sieht ein absolutes  Alkoholverbot im Cockpit vor. 

Der Luftverkehr verfüge damit auch über ein strikteres Sanktionsrecht als im Straßen-, 

Schiffs- und Schienenverkehr, führte der Referent des BADS, Dr. Ewald Brandt, aus und

bezeichnete das deutsche Recht mit den bestehenden Tatbeständen gegen Alkohol-, 

Drogen-und Medikamentenmissbrauch in der Luftfahrt als angemessen und zeitgemäß.

 

Grundsätzlich müssen sich Piloten strengen Gesundheits-Checks nach den Richtlinien der

Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterwerfen: Berufs- und Verkehrspiloten

jährlich, Privatpiloten ab dem 40. Altersjahr alle zwei Jahre. Der tragische Germanwings

Unfall im Jahr 2015, bei dem der Copilot nach heutigen Erkenntnissen das Flugzeug auf

dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen absichtlich zum Absturz

brachte, führte dazu, dass die psychologische Eignung von Piloten stärker

berücksichtigt werden muss. 

Neben der Verpflichtung der deutschen Luftfahrtunternehmen, Ihre Besatzungen

unangekündigt auf ihre Flugtüchtigkeit zu überprüfen. werden darüber hinaus vom

Luftfahrtbundesamt (LBA) unter anderem Alkohol- und Drogenkontrollen unangekündigt

auf dem Vorfeld direkt im Flugzeug für die gesamte Besatzung durchgeführt. 

Bei Cockpit-Crews darf der Wert nicht über Null-Promille liegen, bei der übrigen

Besatzung nicht über 0,2 Promille. Nach den Ausführungen von Olaf

Zernick vom LBA funktioniere die Zusammenarbeit mit den Piloten

sehr gut, die Positivrate sei sehr niedrig ist. “Der Hauptzweck der Kontrollen liegt

auch in der Abschreckung, so dass jeder Pilot weiß, dass er jederzeit kontrolliert werden

kann, gegebenenfalls seine Flugtauglichkeit verliert und damit seinen Arbeitsplatz extrem

gefährdet”, so Zernick. Nicht zuletzt, weil auch die ärztliche Schweigepflicht durchbrochen

werden kann, wenn einem behandelnden Arzt Hinweise auf Krankheiten oder

Abhängigkeiten bekannt werden, die für die Verkehrseignung relevant sind.  

 

Um dem enormen Druck durch den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes der Piloten

entgegenzuwirken, führt Prof. Dr. Gerhard Bühringer von der TU Dresden im Auftrag von

20 Fluggesellschaften ein Programm zur Bewältigung sogenannter

Substanzkonsumstörungen bei der Berufsgruppe durch. Hier können die Betroffenen seit

der Einführung eines AntiSkid-Verfahrens 1985 durch intensive Betreuung in bis zu knapp

90 %  der Fälle ihre ihnen zuvor aberkannte Flugtauglichkeit wieder erlangen.

 

Dass auch alle Luftsportarten wie Motor-, Segel- und Ballonsport sowie Luftsportgeräte, Fallschirmsport und auch Modellflieger den gleichen Gesetzen und Regularien wie die Verkehrsluftfahrt unterliegen, machte Mike Morr vom Deutschen Aeroclub (DAeC) deutlich. 

Präventionsprogramme habe man zwar nicht installiert, vielmehr setze der DAEC auf die Vorbildfunktion der Ausbilder, auf Verständnis und eigene Verantwortung beim Thema Flugsicherheit. “Wer beispielsweise bereits mit 14 Jahren eigenverantwortlich ein Segelflugzeug steuern darf, muss die Gefahren durch Alkohol und Drogen deutlich vermittelt bekommen”, so Mike Morr. Diese Thematik nehme man sehr ernst.

 

Referate über polizeiliche Maßnahmen nach Flugunfällen durch Glaeske vom LKA Hamburg und über den Untersuchungsablauf bei Flugunfalluntersuchungen durch Jens Friedemann von der BFU Braunschweig rundeten das Thema dieses wissenschaftlichen Symposiums in der Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Rechtsmedizin am UKE Hamburg und dem BADS ab. Dessen Präsident Helmut Trentmann würdigte den informativen Inhalt der Referate. Sie hätten gezeigt, wie verantwortungsvoll in der Luftfahrt den möglichen Gefahren durch die Einnahme von Rauschmitteln entgegengewirkt werde.

Nach Auffassung des BADS gelte es in der Zukunft insbesondere nach einer möglichen Legalisierung von Cannabis, das Augenmerk noch stärker auf die dadurch drohenden Gefahren für die Sicherheit in der Luft, auf Straße, Schiene und im Schiffsverkehr zu legen.