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Presse

E-Scooter – Probleme und Fehlentwicklungen

BADS legt Sonderheft seiner Zeitschrift B l u t a l k o h o l vor

Als vor drei Jahren mit der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) die Nutzung von E-Scootern auch in der Bundesrepublik genehmigt wurde, waren neben begeisterten Stimmen, die die zu mehr Mobilität führende neue „Verkehrsbeteiligungsart“ feierten, auch Warnungen zu hören, die insbesondere auf erhöhte Unfallgefahren oder auf das nicht ausreichend geregelte Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum hinwiesen.

Mittlerweile liegt eine Vielzahl von Studien vor, die sich mit Vor- und Nachteilen der E-Scooter- Nutzung auseinandergesetzt hat. Der BADS hat nun ein Sonderheft seiner Zeitschrift Blutalkohol herausgebracht, in dem die zuletzt in der öffentlichen Diskussion besonders behandelten Themen untersucht werden: Einfluss von Alkohol auf Scooter-Fahrten, Unfallgefahren und -verletzungen, Rolle der Sharing-Anbieter, Mängel der bestehenden rechtlichen Regelungen sowie Vollzugsdefizite bei der Verfolgung von Rechtsverstößen. Namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis haben in ihren Forschungsarbeiten und Beiträgen dabei nicht nur auf kritische Entwicklungen hingewiesen, sondern unterbreiten auch Vorschläge für erforderliche Reformen.

Für die weitere öffentliche Diskussion dürfte insbesondere von Bedeutung sein, dass bei Unfällen mit E-Scootern auffällig häufig Alkoholkonsum mitursächlich war. Vor dem Hintergrund, dass E- Scooter-Fahrten eine besondere Geschicklichkeit erfordern, verdient Hervorhebung, dass schon bei einer Alkoholkonzentration im Blut (BAK) ab 0,3 ein auffälliger Abfall der Leistungsfähigkeit festzustellen ist. Um auf die Gefahrensituationen deutlich hinzuweisen, ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der verantwortlichen öffentlichen Stellen unverzichtbar. Auch wird es unumgänglich sein, die Kontrollintensität polizeilicher Maßnahmen ggf. vorübergehend zu erhöhen. Dies betrifft ebenso das Fehlverhalten der Nutzerinnen und Nutzer beim Abstellen der Fahrzeuge, die nicht selten zu Stolperfallen auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen werden. Insoweit ist zudem eine erhöhte Einbindung der Sharing-Anbieter bei der geordneten Übernahme und Abgabe der Fahrzeuge einzufordern.

Die Unfallzahlen und die Art der festgestellten Verletzungen legen zudem nahe, eine Helmpflicht für Fahrten mit E-Scootern einzuführen sowie die Nutzung nur auf ausreichend geeigneten Verkehrswegen zuzulassen.

Das Sonderheft ist über die Geschäftsstelle des BADS (Hansastraße 13, 20149 Hamburg; Tel.: 040-440716; Info-hamburg@bads.de) zu beziehen.

Helmut Trentmann Präsident BADS

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der BADS finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Weitere Informationen unter www.bads.de.