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BADS stützt Empfehlung des Verkehrsgerichtstages zur Überprüfung des Grenzwertes bei Cannabiskonsum

Goslar/Hamburg(nr). Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) stützt die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, den derzeit angewandten Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blutserum angemessen heraufzusetzen. Dies hatte der in Goslar tagende Arbeitskreis II unter Leitung von BADS-Präsident Helmut Trentmann in seine Empfehlungen aufgenommen..

BADS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban bezeichnete die Empfehlung als nachvollziehbar und begrüßte vorab die Entscheidung in den Empfehlungen, wonach der Konsum von Alkohol und Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne der Verkehrssicherheit grundsätzlich voneinander zu trennen seien.

„Der Arbeitskreis hat darüber hinaus zu Recht festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum so niedrig ist, dass er zwar den Nachweis des Konsums von Cannabis ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“ Nach der bisherigen Rechtsprechung müssen Betroffene, wenn sie mit diesem Wert motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, ggf. ungerechtfertigt mit Sanktionen rechnen.

Sollte sich der Gesetzgeber dieser Empfehlung aus Goslar öffnen, würde hieraus nach Ansicht des BADS erheblicher Aufklärungs- und Präventionsbedarf entstehen.„Hier komme dem BADS mit seinen Präventionsprogrammen eine besondere Bedeutung zu. Diesen Bedarf sehen wir, insbesondere auch vor der derzeitigen Debatte der Legalisierung von Cannabis. Hierauf sind wir in unseren 21 Landessektionen mit unseren Experten und Referenten vorbereitet“, so der Vize-Präsident weiter.