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Niedersachsen
Berichte
40 Jahre Selbsterfahrungstest

40 Jahre Selbsterfahrungstest

Rechtsreferendare der Staatsanwaltschaft Hannover testeten Atem- und Blutalkohol im Selbstversuch

10. März 2016

Hannover/Hamburg(nr). Wer später als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt in seinem Beruf über Fälle im Straßenverkehr entscheiden soll, bei denen Alkohol als Unfallursache festgestellt wird, muss wissen, welche Wirkungen dadurch in seinem Körper eintreten. Hier setzt eine der Aufklärungen des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) ein. Die Landessektion Niedersachsen kann in diesem Jahr auf 40 Jahre dieser Aufklärungsarbeit bei angehenden Volljuristen verweisen.

Freiwillig nahmen jetzt wieder mehr als zwanzig junge Referendarinnen und Referendare der Staatsanwaltschaft Hannover an dieser Selbsterfahrung teil. Sie tranken in lockerer Runde Bier oder Wein und ließen dabei den Alkoholgehalt in Atem und Blut ermitteln. Zunächst sollten die Probanden sich nach dem ersten Genuss alkoholischer Getränke selbst einschätzen und mit einem Atem-Alkoholmessgerät den Promille-Wert feststellen lassen. Um eine unbeeinflusste Selbsteinschätzung zu gewährleisten, wurde ihnen dieser Wert aber nicht mitgeteilt. Es kam zu diesem Zeitpunkt darauf an, zu spüren, ob sie sich noch fahrtüchtig fühlten. Danach wurden die Juristen ermuntert, weiter zu trinken, um dann mit einem ihnen mitgeteilten Wert die eigene Selbsterfahrung zur zunehmenden Alkoholbeeinflussung zu machen.


40_Jahre_Trinkversuch


In einem dritten Schritt bat der Rechtsmediziner Joachim Eidam vom Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zur Blutentnahme. "Wichtig ist, dass die jungen Probanden am eigenen Leibe spüren, welcher Promille-Gehalt sowohl im Atem wie im Blut zu welchem Zeitpunkt zu ihren ggf. eingetretenen Ausfallerscheinungen geführt hat", sagte Eidam. Die wissenschaftlich ausgewerteten Ergebnisse der Blutproben werden in den nächsten Wochen im Rahmen eines rechtsmedizinischen Kolloquiums mit den jungen Juristen in der Medizinischen Hochschule besprochen.

Am Ende des Selbstversuchs nach ca. 3 Stunden gab es für einige der Teilnehmer doch überraschende Ergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse. "Nach einem Glas Weißwein war ich bereits relativ nah an 0,3 Promille", sagte Referendarin Viktoria Lessi und nach anderthalb Gläsern hatte ich die 0,3 Promille-Grenze mit o,42 leicht überschritten. Für sie persönlich sei klar: "Nie ans Steuer nach mehr als einem Glas". Kollege Malte Neumann hatte sich verschätzt: Nach dem Genuss von drei Litern Bier im gesamten Zeitraum und einem Essen blieb er zwar knapp unter der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille, schloss aus dieser Selbsterfahrung aber, sich "nie und nimmer" auf Alkoholgenuss vor der Teilnahme am Straßenverkehr einzulassen. Ein Fazit, das am Ende der Veranstaltung  einmütig von der Gruppe der jungen Juristen gezogen wurde.

Diese Art der Selbsterfahrung sei eine wichtige Grundlage für den späteren Einsatz als Jurist im Bereich des Verkehrsrechtes.

Der Vorsitzende der BADS-Landessektion Niedersachsen, Helmut Trentmann, wertete dieses Resumee als Rückenwind für das seit vier Jahrzehnten von seiner Organisation geleistete Engagement. Daran hatten insgesamt mehr als 5000 angehende Juristen teilgenommen. "Wir sehen in dem Selbstversuch der Referendare einen wichtigen Beitrag, um den jungen Juristen für ihre berufliche Zukunft eine bessere Grundlage zur Beurteilung alkoholbedingter Straftaten im Straßenverkehr zu geben", sagte der BADS-Vorsitzende  und frühere Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden/Aller. In einem weiteren Schritt werde der BADS in Zusammenarbeit mit dem ADAC auf Fahrübungsplätzen mit jungen Probanden - insbesondere Schülern berufsbildender Schulen - unter Aufsicht reale Fahrtests nach dem Genuss von Alkohol durchführen. Die Auftaktveranstaltung dieser Fahrversuche werde am 26. April 2016 in Laatzen stattfinden.

Text: Radzanowski

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