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Illegale Drogen

Einführung

Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel hat sich zunächst von 1975 bis 1990 nur wenig verändert; sie stieg in dieser Zeit um 5,6 % (von 323 auf 341 Unfälle mit Personenschaden). In den Jahren 1991 bis 2018 stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel dagegen stärker und hat sich mehr als verfünffacht, von 434 auf 2 287 Unfälle. Dabei starben 58 Personen, 859 wurden schwer und 2.259 leicht verletzt. Entgegen der allgemeinen Unfallentwicklung nahm die Zahl der bei „Drogenunfällen“ im Straßenverkehr Verletzten in den letzten 20 Jahren deutlich zu. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich im Jahr 2018 in Deutschland zudem 1.276 schwerwiegende Verkehrsunfälle mit Sachschaden, bei denen andere berauschende Mittel (z.B. Drogen, Rauschgift) eine Rolle gespielt haben.

Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Steigerungsrate in erster Linie Folge der erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber diesem Problem und der damit verbundenen höheren Aufklärungsquote ist. Diese Zunahme der Drogenproblematik wird sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auch in den nächsten Jahren fortsetzen, allerdings nicht mehr in den genannten Steigerungsraten.

Dunkelziffer

Es ist zu befürchten, dass die Dunkelziffer derjenigen Kraftfahrer, die unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Straßenverkehr teilnehmen, um ein Vielfaches höher liegt. Aktuelle Schätzungen gehen von ca. 100.000 Kraftfahrern aus, die regelmäßig unter Rauschgifteinfluss stehen.

Eine anonyme Zusatzuntersuchung von Blutproben, die zwischen 1993 und 1999 in Hamburg und Frankfurt/Main zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung entnommen worden waren, führte in 75 % aller Fälle auch zum Nachweis illegaler Drogen. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen entsprechende Untersuchungen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (Westmecklenburg).

Prävalenz des Drogenkonsums in der Allgemeinbevölkerung

Nach aktuellen Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)[1] haben ca. 50 % aller Personen zwischen 12 und 25 Jahren schon einmal Drogen angeboten bekommen. Davon haben wiederum ca. 50 % Drogen konsumiert. Bezogen auf die Gesamtheit aller 12- bis 25-Jährigen hat also rund ein Viertel der Befragten schon einmal Drogen konsumiert. Wiederum etwa die Hälfte davon belassen es bei diesem einen Mal. 15 % aller 12- bis 25-jährigen Jugendlichen haben schon mehr als zweimal Drogen genommen, 13 % in den letzten 12 Monaten. Gegenwärtig nehmen 5 % aller 12- bis 25-Jährigen Drogen ein, 3 % tun dies häufig, also mehr als zehnmal im letzten Jahr; letztere sind regelmäßige Konsumenten illegaler Drogen.

Bei Umrechnung der jüngsten Ergebnisse von bundesweiten Repräsentativerhebungen[2] auf die Gesamtbevölkerung ergibt sich folgendes Bild: Rund 10 Millionen der 12- bis 59-Jährigen (dies sind knapp 20 % aller 12- bis 59-Jährigen in Deutschland) haben mindestens einmal in ihrem Leben illegale Drogen konsumiert (Lebenszeitprävalenz). Bei den Erwachsenen haben die Männer (23 %) gegenüber den Frauen (16 %) deutlich mehr Drogenerfahrung. In den letzten 12 Monaten vor der Befragung haben aus dieser Altersgruppe 6,5 % der Befragten illegale Drogen genommen. Dies sind ca. 3,5 Millionen Menschen. Bei dieser Befragung wird nicht unterschieden zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass Drogenkonsum in sehr vielen Fällen den einmaligen oder den nur sehr seltenen Konsum von Drogen bedeutet.

Gleichzeitig lässt sich allerdings festhalten, dass der regelmäßige Konsum von Drogen in Deutschland in den letzten Jahren relativ stark geblieben ist. Dies kann den Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entnommen werden. In der DAS von 1993/1994 erhielt man auf die Frage nach regelmäßigem Konsum („Haben Sie im letzten Jahr mehr als 20-mal Drogen genommen“) bei den 12- bis 25-Jährigen in 4 % der Fälle eine positive Antwort. Vier Jahre später, im Jahr 1997, erhielt man auf dieselbe Frage in 3 % der Fälle eine positive Antwort. Im Jahr 2001 wurde die Frage modifiziert. Gefragt wurde nicht mehr nach dem mehr als 20-maligen, sondern bereits nach dem über 10-maligen Konsum. Aufgrund der geringeren Konsumhäufigkeit würde man bei einem höheren Anteil der Befragten eine positive Antwort erwarten. Positive Antworten wurden aber nach wie vor bei nur 3 % der 12- bis 25-Jährigen gegeben.

Auch aus diesen Zahlen lässt sich unschwer ableiten, dass der Anteil der Personen, die einerseits gelegentliche oder sogar regelmäßige Drogenkonsumenten sind und die andererseits eine Fahrerlaubnis haben, nicht unerheblich ist.

 

2000

2017

 

Menge

Menge

Heroin

612,2 kg

298,4 kg

Kokain

491,7 kg

8.165,9 kg

Amphetamin/Methamphetamin

264,4 kg

1.669,4 kg

Ecstasy[3]

853.796 KE13

693.668 KE

Cannabis

11.794,0 kg

9.026,0 kg

davon Cannabisharz (Haschisch)

7.513,1 kg

1.294,8 kg

davon Cannabiskraut

(Marihuana)

4.280,9 kg

7.731,2 kg

Tabelle 3: Sicherstellungsfälle und -mengen des Rauschgifthandels in Deutschland mit Bestimmung Deutschland[4] 

Illegale Drogen als Ursache von Verkehrsunfällen

Aktuelle statistische Informationen zur Relevanz von illegalen Drogen als (Mit-)Ursache von Straßenverkehrsunfällen finden Sie in der Publikation

des Statistischen Bundesamtes - DESTATIS - unter folgendem Link:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/_publikationen-verkehrsunfaelle.html

 

[1] (BZgA - 2001), Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2001 Drogenaffintätsstudie - DAS).

[2] Kraus L. V Augustin R. (2001). Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000. IFT, München. Deutsche Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht - EBDD (Hg.), 2001 - Jahresbericht über den Stand der Drogenproblematik in der Europäischen Union

[3] KE = Konsumeinheit; 1 KE = 0,333 g Wirkstoff

[4] BKA-Rauschgiftjahresbericht 2009 und 2018. Soweit nachfolgend bei den einzelnen Betäubungsmitteln abweichende Mengen und Sicherstellungszahlen genannt werden, beruht dies darauf, dass dort auch sog. Transitfälle berücksichtigt sind.