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BADS begrüßt Empfehlung des Verkehrsgerichtstages 2019

Goslar/Hamburg (nr). Auch wenn die Zahl von Toten und Verletzten durch Alkohol im Straßenverkehr rückläufig ist, sind weitere Hürden erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) unterstützt deshalb die Forderung des diesjährigen Verkehrsgerichtages, atemalkohol-gesteuerte Wegfahrsperren (Interlockgeräte) in Modellversuchen zu testen.
"Unabhängig von den im zuständigen Arbeitskreis in Goslar aufgeworfenen juristischen Streitfragen ist es unbestritten, dass die Entwicklung eines beweissicheren Messgerätes nicht nur eine wissenschaftliche Leistung darstellt, sondern auch in hohem Maße zu mehr Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit beitragen kann”, sagte der Präsident des BADS, Dr.Gerhardt. Dies hätten unter anderem in Schweden und Österreich ermittelte Ergebnisse gezeigt. “Dieser Einsatz in anderen Ländern der Welt macht deutlich, dass Alkohol-Interlock-Programme zu einem beachtlichem Rückgang der alkoholbedingten Unfälle mit Todesfolge führen.” Solange die Interlock-Geräte eingebaut sind, liege die Rückfallquote bei Null. Werden sie bei den Protagonisten nach der verfügten Zeitspanne deinstalliert, fallen mehr als 20% der betroffenen Kraftfahrer wieder in ihr altes Verhalten zurück.

“Deshalb ist es unerlässlich, dass neben der Interlockinstallierung weiterhin die Pflicht zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bestehen bleibt”, so der BADS-Praesident weiter. Keinesfalls dürfe es auch durch die Verwendung eines Interlock-Gerätes zu einer Ungleichbehandlung bezüglich der Kosten kommen. “Unabhängig von der sozialen Stellung der betroffenen Autofahrer muss sichergestellt sein, dass sich die nach jetzigen Erkenntnissen sehr teuren Geräte jeder Verkehrsteilnehmer “leisten” kann.”