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BADS-Symposium deckt Schwachpunkte in der Umsetzung auf - Erleichterungen nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit 

Radeberg (nr). Wer sich heutzutage in ein neues Fahrzeug setzt, kann eine ganze Reihe technischer Unterstützungen nutzen. Neben seit Jahren eingebauter Rückfahrkamera, Tempomat oder automatischer Bremshilfe installiert die Autobranche fortlaufend weitere technische Neuerungen auf dem Weg zum vollautomatisierten Fahren.

Der Präsident des BADS, Helmut Trentmann, machte auf dem Symposium „Automatisiertes Fahren und Fahreignung“ in Zusammenarbeit mit der Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) in Radeberg deutlich, dass sich bei weiterer Abgabe von Aufgaben beim Führen eines Kfz. Zuständigkeit und Verantwortung am Steuer nicht ändern dürfen. “Zwar wird dem Fahrzeugführer erlaubt, sich zunehmend von bestimmten Aufgaben zurückzuziehen. Tritt jedoch eine Störung ein - dies könnten Entscheidungen beim Abbiegen und Bremsen oder die Reaktion bei auftretenden Hindernissen sein - muss die Steuerung von ihm innerhalb kürzester Zeit vollverantwortlich übernommen werden.”

In den praktischen Fahrversuchen in Radeberg hätten sich Schwächen der gegenwärtig verfügbaren Technik gezeigt. „Darüber hinaus ist in den hochqualifizierten Vorträgen der Referenten deutlich geworden, dass je nach dem Level der Automatisierung - zurzeit erfüllen die meisten Automobilmodelle Level 2 der angestrebten Höchststufe 5 - die Anforderungen in folgenden Bereichen unerlässlich bleiben: uneingeschränkte Konzentration auf die Fahraufgabe, keine Einschränkung in der Wahrnehmung und die jederzeitige Fähigkeit, die vollständige Kontrolle im Fahrzeug zu übernehmen“, so Trentmann weiter.

Im Hinblick auf vor Fahrtantritt getrunkenen Alkohol, Drogen oder Medikamente fordert der BADS-Präsident, die Ordnungswidrigkeit gemäß § 24c StVG (Alkoholverbot für Fahranfänger) auszuweiten. “Automatisiertes Fahren darf nur erlaubt sein, wenn der Fahrer nicht unter dem Einfluss dieser Substanzen steht!“ 

Das Ziel, die Kontrolle im Kfz. ganz an die technischen Systeme abzugeben - wenn sicherlich auch nicht von jedermann denkbar oder wünschenswert - werde in ferner Zukunft sicherlich erreicht. „Erleichterungen am Steuer dürfen auf keinen Fall die Verkehrssicherheit gefährden. Auf dem steinigen Weg dahin wird also noch so mancher Brocken zu entfernen sein”, prophezeit Helmut Trentmann.

Für den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr referierten Dipl.-Ing. Jürgen Bönninger (Geschäftsführer FSD GmbH Radeberg) zum Thema „Automatisierung +  Vernetzung“, Kurt Rüdiger Maatz (RiBGH a.D.) zu „Alkoholisierung und Haftung“, Siegfried Brockmann (Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) zu „Schnittstelle Mensch und Maschine“ sowie Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban (Dir. Inst. für Rechtsmedizin der UNI Mainz a.D.) zu„Medizin, Leistungsfähigkeit und Eignung“. Moderiert wurde das Symposium von Prof. Dr. Walter Eichendorf (Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).

Der BADS wird die verschriftlichten Referate in einem Sonderband veröffentlichen.

Die Praxisanteile des Symposiums mit Fahrzeugen verschiedener Hersteller wurden von Mitarbeitern der Fahrzeugsystemdaten GmbH FSD) begleitet.