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Unis in Düsseldorf und München untersuchten Fahrsicherheit nach Alkoholkonsum 

Düsseldorf/Hamburg (nr). Wer alkoholisiert mit 1,1 Promille oder mehr auf dem E-Scooter unterwegs ist, begeht wie Kraftfahrer eine Straftat. Ob dieser Grenzwert tatsächlich ausreicht, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und das tatsächliche Unfallrisiko zu reduzieren, haben Experten für Rechtsmedizin aus Düsseldorf und München im Rahmen einer Fahrsicherheitsstudie untersucht. 

Diese vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) gesponserte Untersuchung lässt daran zweifeln.

Basierend auf einer von den Rechtsmedizinern Prof. Benno Hartung (München) und Prof. Thomas Daldrup (Düsseldorf) vor einigen Jahren durchgeführten Studie zum Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss, führte die Arbeitsgruppe eine vergleichbare Realfahrt-Fahrsicherheitsstudie mit E-Scootern durch. Der aktuelle Parcours - so Hartung - bestand unter anderem aus einer längeren, geraden, sich am Ende stark verjüngenden Spur sowie aus Toren und Gassen, die zu durchfahren waren. 

Die Versuche wurden an verschiedenen Tagen mit jeweils anderen Teilnehmer/innen durchgeführt, und zwar bei Regen und Sonnenschein, um auch den Einfluss des Wetters zu berücksichtigen. Um die Fahrresultate unter Alkoholeinfluss einordnen zu können, wurden zeitgleich die Ergebnisse mit einer nüchtern fahrenden Kontrollgruppe verglichen.

Überrascht hat uns die deutliche Verschlechterung der Fahrleistung auf etwa die Hälfte ab einer Alkoholisierung um 0,3 Promille", sagt Thomas Daldrup. Insbesondere bei der Kreisfahrt hätten sich schon bei einer relativ geringen Alkoholisierung signifikante Einbußen der Fahrsicherheit gezeigt. Ab 0,8 Promille habe die Fahrleistung und -sicherheit signifikant weiter abgenommen, zunächst bei den Torfahrten und schließlich, und zwar ab etwa 1,0 Promille Blutalkohol, bei dem Streckenabschnitt mit seiner sich verjüngenden Fahrspur. „Angesichts dieser Ergebnisse", so Daldrup, „sollten für E-Scooter-Fahrende in puncto Alkoholkonsum dieselben Maßstäbe gelten wie für Fahranfänger und Fahranfängerinnen". Auch wenn sich niemand bei den Fahrten verletzt habe, ließe das Studienergebnis nur eine Interpretation zu: „E-Scooter sollten nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden“, betonen Daldrup und Hartung gemeinsam. 

Für den BADS sieht der Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban die eindringlichen Warnungen vor den Gefahren des Alkoholkonsums auf E-Scootern wissenschaftlich untermauert. „Neben unserer Präventionsarbeit ist nach diesen Ergebnissen der Gesetzgeber gefordert“.