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BADS warnt vor Leichtsinn im Straßenverkehr am „Vatertag“

Hamburg (nr.) Ob motorisiert mit PKW, Motorrad, E-Bike  oder E-Scooter oder ganz ohne elektrische Hilfe wie mit Fahrrad oder zu Fuß, am Himmelfahrtstag ist auf den Straßen und Wegen ganz besondere Vorsicht geboten: Die sogenannten Vatertagstouren lassen wieder vielerorts zum Alkohol greifen.

„Der Bollerwagen scheint dabei für den Bierkonsum noch das ungefährlichste Verkehrs- bzw. Transportmittel zu sein“, sagt der Präsident des BADS, Helmut Trentmann. Gleichwohl könne man auch als Fußgänger wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt werden. Zudem sei ein hoher Alkoholkonsum auch am nächsten Tag noch im Blut nachweisbar. „Der sogenannte Restalkohol wird von vielen Konsumenten nicht beachtet. Er darf nicht mehr als 0,49 Promille betragen.“

„Grundsätzlich lehnt es der BADS ab, sich an die für Alkohol im Straßenverkehr gesetzlich zulässigen Grenzwerte heranzutrinken, gleichwohl müssen die Promillegrenzen jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein, denn Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“, warnt der BADS. Und was viele nicht wüssten, für die Benutzung eines E-Scooters gelten die Regeln wie für Kraftfahrzeuge.

Die klaren Regeln und Promillegrenzen in Deutschland lauten:

 . Für alle Fahranfänger in der Probezeit und alle Kraftfahrer unter 21 gilt die 0,0 Promille Regel.

 . Für alle anderen gibt es diese Grenzen:

 . 0,3 Promille    Bereits ab diesem Wert kann es bei gleichzeitig auftretenden

                          Ausfallerscheinungen zu einem Strafverfahren und einem Führerscheinentzug kommen.

 

   . 0,5 Promille  Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Fahrverbot und 

                          Bußgeld belegt wird.

 

   . 1,1 Promille  Ab diesem Wert liegt klar eine Straftat vor, was definitiv einen Strafbefehl und

                           einen Führerscheinentzug nach sich zieht.

 

   . 1,6 Promille  Dieser Wert führt zu Führerscheinentzug und Geldstrafe, in der Regel auch

                          zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, wenn man seinen

                          Führerschein wieder erlangen möchte. Ab diesem Wert wird auch für Radfahrer

                          die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.