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BADS hält Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für richtungsweisend 

Hamburg (nr). Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, bereits bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille im Blut ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einzufordern. Dies gilt bisher nach dem Gesetz erst ab einem Blutalkoholgehalt(BAK) ab 1,6 Promille.

Der Präsident des BADS, Helmut Trentmann, sieht sich damit in der von seiner Organisation seit längerem erhobenen Forderung nach einer Gesetzesänderung bestätigt. „Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit begrüßen wir alle präventiven Maßnahmen, die geeignet sind, Menschenleben im Straßenverkehr zu schützen.“

Trentmann verwies auf die bereits im Jahr 2016 vom Verkehrsgerichtstag ausgesprochene  Empfehlung, die Grenze auf 1,1 zu senken. Die Begründung damals wie heute: Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer mit einem BAK-Wert zwischen 1,10 und 1,59 Promille unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umgangs mit Alkohol häufig nicht von der Gruppe der Fahrer mit 1,6 Promille. Entscheidend sei, ob der Betroffene in der Lage sein wird, Alkoholkonsum und Teilnahme am Verkehr zu trennen. Dies wird bei alkoholisierten Fahrern mit einem BAK von 1,6 Promille verneint.

„Die bewährte Verknüpfung zwischen einer verpflichtenden MPU und der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zukünftig auch an der Grenze von 1,1 Promille würde helfen, alkoholbedingte Unfälle weiter zurück zu drängen, insofern ist der Gesetzgeber gefordert, die Bestimmungen anzupassen“, so der BADS-Präsident.